Oktober 2020
02.10.2020
Die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO (auch Bauanzeige) ist „durch“ und nun kann der Hausbau ordnungsgemäß beginnen:
Wir freuen uns auf eine hoffentlich stressfreie Bauzeit und die Einhaltung der zugesicherten Fertigstellung!!
05.10.2020
Leider komme ich hinsichtlich einer Umsetzung der im Bodengutachten aufgeführten möglichen Gründungsvarianten des Hauses überhaupt nicht weiter:
Bauleiter und auch Herr Dümer sind der Auffassung, dass weder die im Kaufvertrag (lt. BLB) vereinbarte Gründung, noch eine der beiden Gutachtervarianten bei unserem Hausbau die fachlich korrekte Ausführung ist, sondern vielmehr eine komplett von allem abweichende Version (verstärkte Bewehrung der Bodenplatte und Schotterpolster zu einem Mehrpreis von nicht näher aufgerechneten € 4.800), für mich die Gründung der Wahl ist – „immer so gemacht und immer ohne Probleme“!
Weder die Geologen der gagv GmbH, noch der Geschäftsführer „meiner“ Tiefbaufirma oder das Entwässerungsamt der Gemeinde - somit sämtliche Spezialisten, die sich mit den Bodenverhältnissen vor Ort auskennen - teilen die Meinung von Fa. Dümer diesbezüglich, warnen vielmehr eindringlich vor dieser Gründung, da sie weder Schutz vor Frostschäden, noch gegen anfallende Feuchtigkeit bietet.
Ich finde es sehr schade, dass die einheitliche Meinung der Fachleute überhaupt nicht interessiert, fühle mich zeitweise wie "Donna Quijote" und überhaupt nicht wohl in meiner Haut: Ein Mehrpreis (in welcher Höhe auch immer…) steht in keiner Relation zu den geschilderten Schreckensszenarien, wichtig allein ist eine korrekt ausgeführte Gründung, damit später in diesem Zusammenhang keine Schäden zu erwarten sind!
Nun also –zur Beruhigung für mich persönlich– die Meinung eines weiteren und im Raum Nordhessen sehr anerkannten Fachmannes (Ing. Bauwesen/Geotechnik und Sachverständiger für Bodenmechanik, Erdbau, Grundbau und Bauwerksgründung):,:
Schon während der ersten Telefonate hat er die Aussagen des vorliegenden Bodengutachtens vollumfänglich bestätigt und später in der von ihm erstellten Baugrundbeurteilung/Gründungsberatung ausführlich belegt. Diese Mehrkosten von rd. € 1.000 hätte ich mir zwar gerne erspart, habe sie aber für mein Auftreten gegenüber Fa. Dümer letztlich sehr gerne investiert...
15.10.2020
Treffen in Fuldatal mit Herrn Ghanavati (dem Bauleiter)
Die von Herrn Ghanavati favorisierte Gründungsvariante mittels Schotterpolster und verstärkter Bodenplatte wird nochmals in allen Einzelheiten diskutiert - ich spreche die Gutachtervorschläge an, er ist anderer Meinung, erklärt wortreich und fertigt Handskizzen…
Das Fazit: Seine Ausführung ist definitiv besser als das, was im Bodengutachten gefordert wird und obendrein sicherer im Bezug auf Frost/Wasser. Da auch Herr Dümer diese Einschätzungen teilt und beide langjährige Erfahrungen haben, gehen wir auf den Vorschlag zunächst zwar ein, werden aber die heutigen Erkenntnisse definitiv nochmals mit den Fachleuten der gagv und „unserer Zweitmeinung“ besprechen.Der Hausgrundriss wird nochmals in sämtlichen Einzelheiten besprochen und teilweise nochmals korrigiert.
Der Planungsfehler OG/Loggia ist geklärt und beseitigt: Jetzt können auch Lieblingsmann/Lieblingssohn die Loggia aufrecht betreten und die Entwässerung erfolgt nunmehr über eine Rinne vor den Türen, mit schwellenlosen Austritten. Die entstehenden Mehrkosten übernimmt Fa. Dümer...
Ausführung/Farbe der Nebeneingangstür und besprochene Mehr-/Minderkosten sind geklärt – fehlt noch die längst zugesagte Gutschrift für Waschbecken/Armaturen und ggfs. eine Erläuterung, wie sich die Mehrkosten in Höhe von € 4.800 für die Gründungsvariante letztlich zusammensetzen.
Völlig unkompliziert erfolgt noch eine kurzfristige Terminabsprache mit der Tischlerei Philipp und so kann auch die Bemusterung der Fenster, Türen, Beschläge etc. gleich im Anschluss an das Gespräch im Firmengebäude erledigt werden.
Herr Philipp hat gute Anregungen, findet sinnvollere Lösungen als geplant (z.B. für die Terrassentüren) und spricht auch Sicherheitsaspekte des Hauses an: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm und besonders auch über die Tatsache, dass er ggfs. später den angedachten Wintergarten planen und ausführen kann…
22.10.2020
Lt. BLB bin ich für die Grundstücksversorgung mit Bauwasser/Baustrom verantwortlich und leider der diesbezüglichen Umsetzung völlig auf mich gestellt:
Der Bauleiter ist wenig hilfreich, der örtliche Stromversorger gibt zwar Tipps und wertvolle Hinweise - letztlich bin ich wieder einmal sehr froh, dass Herr Röhrig („mein“ Tiefbauer) sich unkompliziert um den Wasseranschluss kümmert und den Baustrom koordiniert (vor allen Dingen aber auch immer nach kostengünstigen Alternativen sucht und sie auch findet!).
Der sehr gute Hinweis auf einen Elektroinstallateur (aus der Gegend) kam von unserem Sohn. Mit diesem Elektriker arbeitet glücklicherweise auch der Tiefbauer zusammen und so schließt sich wieder der Kreis: Antrag schnell erledigt, der Baustromkasten steht, die Bauherrin freut sich und hat bei der Gelegenheit auch gleich den „Elektriker ihres Vertrauens für später“ gefunden!
Hoffentlich funktioniert der endgültige Wasseranschluss (damit dann auch das Bauwasser) ebenfalls so problemlos:
Wie meinte Herr Ghanavati - darauf angesprochen: „Bitte nicht zum jetztigen Zeitpunkt, darum kümmert sich später unser Heizungs- u. Sanitärinstallateur“.